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Dieses Thema hat 7 Antworten
und wurde 297 mal aufgerufen
 Politik in Deutschland
Julienne Offline

Freitags Freund


Beiträge: 145

28.02.2007 14:34
Egon Antworten

Als erstes erstmal ein songtext:

--------
Egon möcht' gern sterben
doch leider darf er's nicht
die Ärzte in der Klinik,
die lassen Egon nicht
er kann nicht mehr laufen
auch sprechen geht nicht mehr
er würd' gern einen saufen
und sterben hinterher

Egon hat sein Leben
sich nie um was geschert
er ließ sich nichts verbieten
wurd' oft schon eingesperrt
doch kein Knast war je schlimmer
als die Intensivstation
das Mensch-Maschinen-Zimmer
für Egon blanker Hohn

Gebettelt hatte Egon
sein Leben lang noch nicht
doch siehst du jetzt die Augen
im faltigen Gesicht
dann steht da groß geschrieben
macht's mich doch endlich tot
nur wer stoppt die Maschinen?
wer spielt den lieben Gott?

Die Lage der Gesetze
lässt keinem eine Wahl
es darf niemand entscheiden
im gütigen Spital
was ist human, was Unmoral
der Grat bleibt leider schmal
drum muss Egon noch warten
bis irgendwann einmal

Egon möcht' gern sterben
doch leider geht das nicht
sein Körper muss noch leben
seine Würde darf es nicht
--------

ich find den text voll hammer hart! es stimmt doch, was wenn man im koma liegt und nie wieder aufwachen würde! und die ärte dies auch wissen bzw. wenn man doch wieder aufwacht wie ein baby oder ein tier ist! nicht sprechen und nicht laufen kann! wäre der tod da nicht die bessere alternative? ich halte künstliches am leben gehalte für menschenunwürdig!

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Tony Offline

Firvoler Senfzugeber


Beiträge: 64

28.02.2007 15:07
#2 RE: Egon Antworten

kein schlechtes Thema!

Euthanasie! = aktive Sterbehilfe!

In Deutschland nicht gestattet aufgrund der Tatsache, dass man es ausnutzen könnte! Sicher ist es nicht schön, ein solches Dasein zu fristen, aber den Stecker ziehen darf auch keiner, weil man nämlich so einen Mord begehen würde. Klar könnte man sich das Einverständnis holen, aber dafür ist es meistens zu spät und selbst der Vormund darf nicht entscheiden, ob der Stecker gezogen wird oder nicht, schließlich könnte es sich um eine hohe Erbschaft oder derartiges handeln!

Eine sehr verzwickte Kiste

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Sage, was wahr ist, Esse, was gar ist,Sammle, was rar ist, Trinke, was klar ist, Ficke, was da ist.

Julienne Offline

Freitags Freund


Beiträge: 145

01.03.2007 08:42
#3 RE: Egon Antworten

tja und bei den blöden schweizern ist es natürlich erlaubt! die erlauben ja auch eine selbstmordpille, die bekloppten! und nun bringen die den scheiss auch noch nach deutschland!

da wäre der einfachste weg bei einem anwalt schriftlich hinterlegen zu lassen, dass man nicht künstlich am leben erhalten werden möchte!

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RaikXLX Offline

Fridolin

Beiträge: 12

10.03.2007 23:17
#4 RE: Egon Antworten

wahrscheinlich, nur ich glaube selbst da spielt dann wieder DT nicht wirklich mit ... aber so genau hab ich mich da nicht informiert ...

@selbstmordpille: keine schlechte idee unter bestimmten umständen.

Julienne Offline

Freitags Freund


Beiträge: 145

14.03.2007 13:12
#5 RE: Egon Antworten
doch doch, man kann eine patientenverfügen ausstellen lassen wo dann drauf steht das man nicht künstlich am leben erhalten werden möchte!

ich denke eine selbstmordpille ist eine absolut schlechte idee!!! man sollte es den menschen nicht so einfach machen sich aus dem leben zu stehlen...

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RaikXLX Offline

Fridolin

Beiträge: 12

16.03.2007 02:15
#6 RE: Egon Antworten

deshalb meine ich ja unter gewissen umständen ... einfach so weil einem gerade danach ist würde ich auch nicht gut heißen

Lollek Offline

Führer


Beiträge: 89

30.09.2007 06:06
#7 RE: Egon Antworten
In Antwort auf:
dass man es ausnutzen könnte!

Wie kann man es ausnutzen? Steuerhinterziehung? Erbbetrug? Verwandtschaftsmord?
Klär mich auf ich seh das Problem in bezug auf "Betrug" grad nicht.

In Antwort auf:
einen Mord begehen würde

Definier mir Mord?
Sicerlich wären unzählige Leute lieber schnell gestorben als Studne/Tage/Wochen/Monat/Jahre der Folter auszuhalten (GeStaPo-Methoden).
Ist aber ein ewiges Leben ohne "Existenz" eine Folter? Oder ein schützenswertes Leben?

In Antwort auf:
Klar könnte man sich das Einverständnis holen, aber dafür ist es meistens zu spät und selbst der Vormund darf nicht entscheiden, ob der Stecker gezogen wird oder nicht

Also, jetzt schon den Organspendeausweis, die Pationetenverfügung und das Testament ausfüllen. Und schnell schnell, du weisst nicht ob du morgen dran bist?

Das ist echt kein Witz!

In Antwort auf:
tja und bei den blöden schweizern ist es natürlich erlaubt! die erlauben ja auch eine selbstmordpille, die bekloppten! und nun bringen die den scheiss auch noch nach deutschland!

Stell dir bitte vor, das es Menschen gibt die diese fragwürdige "Dienstleistung" in anspruch nehmen. Bei denen müsste angesetzt werden. Die Probleme der Menschen müssen gelöst werden. Wenn es keine Selbstmordkandidaten gibt, verschwinden auch die Firmen die mit "kranken" Sachen ihr Geld verdienen.

In Antwort auf:
da wäre der einfachste weg bei einem anwalt schriftlich hinterlegen zu lassen, dass man nicht künstlich am leben erhalten werden möchte!

Also ich würde das nicht tun.
Das kannst du alles nahezu Kostenfrei in deiner perönlichen Patientenverfügung einschreiben lassen.

In Antwort auf:
wahrscheinlich, nur ich glaube selbst da spielt dann wieder DT nicht wirklich mit

Der Staat ist zu dekadent und die Bevölkerung du manipulierbar als das wir auf demokratischem Wege eine lösung für das Problem "Selbstmordpille" fänden.

Das Problem ist, das die Pille jeder nehmen kann.
http://www.selbsttoetung.de/index.html

Aber die Patientenverfügung nur im Krankheitsfall greift.

Der Tod und Freitod sollte als Kustform geachtet und frei Zugänglich sein. Das Problem wären die 60 Mio Vollidioten in diesem Land die diese Kunstform für ihre eigenen kleinen Phantasieen vom ewigen Frieden ausnützen würden.



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http://www.palliativ-celle.de/fv-hp-grenzen.htm#grenzen
In Antwort auf:
Tötung eines unheilbar Kranken aufgrund seines ernstlichen Willens durch eine aktive Handlung.

In Antwort auf:
Die aktive Sterbehilfe, die einen infausten Krankheitsverlauf gezielt abkürzt und den Tod des Patienten herbeiführt oder beschleunigt, ist mit dem Heilauftrag des Arztes unvereinbar und ethisch nicht zu rechtfertigen.
Sie ist als "Tötung auf Verlangen" durch § 216 StGB unter Strafe gestellt. Ärztlicherseits ist die aktive Sterbehilfe kategorisch abzulehnen.

In Antwort auf:
Palliative Behandlung eines Schwerstkranken, insbesondere potente Schmerztherapie, unter Inkaufnahme einer möglichen Lebensverkürzung als unbeabsichtigte Nebenwirkung.

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"So Gott will, werden wir die Deutschen besiegen, und wenn wir wieder in Frieden leben, kannst du eine Familie gründen, und dann wird der Rauch über deinem eigenen Herd aufsteigen." - Tschingis Aitmatow

Lollek Offline

Führer


Beiträge: 89

16.10.2007 10:25
#8 RE: Egon Antworten

Jetzt auf 3Sat "Aktive Sterbehilfe" in der Sendung Centrum.

In der Schweiz ist die aktive Setbehilfe erlaubt. In Österreich ausdrücklich nicht. Trotzdem hat vor ein paar Wochen das Österreichische Landesgedicht einen Mann freigesprochen der seine Frau in die Schweiz gefahren hat damit sie dort FREIWILLIG sterben konnte.

Die Frau litt an "Muskelschwund" im Endstadium um wäre innerhalb der folgenden Monate verstorben. Das Morphium hat ihr nicht gereicht und eine weitere Dosiserhöhung wär medizinisch nicht vertretbar. Die Frau entschied selbstständing und - soweit möglich - unvoreingenommen.

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"So Gott will, werden wir die Deutschen besiegen, und wenn wir wieder in Frieden leben, kannst du eine Familie gründen, und dann wird der Rauch über deinem eigenen Herd aufsteigen." - Tschingis Aitmatow

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